Abgasmessungen werden in Kombination mit der Wartung ihres
Gasgerätes zu Pauschalpreisen angeboten.
Abgasmessungen gemäß Wiener Feuerpolizei-
und Luftreinhaltegesetz
Feuerstätten sind alle an eine Rauch- beziehungsweise Abgasanlage angeschlossenen Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme. Dies geschieht durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe (im Wesentlichen Heizkessel, Kombithermen und Durchlauferhitzer).
Die Überprüfung hat in den derzeit geltenden Intervallen des jeweiligen Bundeslandes zu erfolgen:
Diese Kontrollen dürfen ausschließlich von Überprüfungsorganen durchgeführt werden. Diese werden von der Abteilung Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) bestellt.
Überprüfungen werden von Installateurinnen und Installateuren, Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrern, Servicebetrieben der Gerätehersteller, Ziviltechnikerinnen und Ziviltechnikern und anderen angeboten. Die maximale Höhe der Überprüfungskosten ist in der Überprüfungsentgeltverordnung festgelegt.
Die Betreiberin oder der Betreiber erhält einen vom Überprüfungsorgan unterfertigten Überprüfungsbefund. Am Gerät wird eine Prüfplakette angebracht. Ein Wartungsbericht der Geräte ist nicht ausreichend.
Der zuständigen Rauchfangkehrerin oder dem zuständigen Rauchfangkehrer ist auf Verlangen der Überprüfungsbefund der Feuerstätte vorzulegen. Sollte auch nach Einräumung einer Nachfrist kein entsprechender Befund vorgelegt werden, muss die Rauchfangkehrerin oder der Rauchfangkehrer eine Anzeige beim Magistrat der Stadt Wien erstatten. Es ist mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen.